
Samenlieferverträge......
Aufgrund der Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz, müssen Besamungsstation und Tierhalter einen Vertrag über die Lieferung von Sperma abschließen. Dieser Vertrag verpflichtet Sie nicht zum Kauf, sondern ist nur für die ordnungsgemäße Verfahrensweise notwendig.
Sie haben, wenn Sie bisher schon Samen von einer Besamungsstation bezogen haben, einen solchen Vertrag unterzeichnet. Um auch von uns Sperma geliefert zu bekommen, muss auch mit uns ein solcher Vertrag geschlossen werden. Selbstverständlich können Sie auch weitere Verträge mit anderen Anbietern abschließen. 

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